N E U ! Kosten für Laser- Augenoperation steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzbar!
Krankheitskosten können grundsätzlicvh- soweit eine zumutbare Belastung überschritten wird- als außergewöhnliche Belastung (§33 EStG) steuermindernd geltend gemacht werden. Zu den berücksichtigungsfähigen Krankheitskosten zählen insbesondere Behandlungskosten, Aufwendungen für Medikamente, Zahnersatz, Brillenund Kontaktlinsen, soweit sie nicht von der Krankenversicherung übernommen werden. Unklar war bisher die steuerliche Behandlung von Laser- Augenooperationen.
Die Finanzverwaltung (Vgl. OFD Frankfurt vom 19. Juli 2006- S 2284A-52-St 216) geht davon aus, dass einer Laser- Augenoperation immer eine Fehlsichtigkeit und damit eine Krankheit zugrunde liegt. Sie läßt deshalb den Abzug der Kosten für eine solche Heilbehandlung als außergewöhnliche Belastung zu, und zwar ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attestes.
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